A. Allgemeine Bedingungen
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Firma LDB Online Marketing GmbH, Josef-Nawrocki-Straße 10, 12587 Berlin, (im Folgenden: LDB) und dem Auftraggeber wie auch dessen Rechtsnachfolgern.
(2) LDB erbringt seine Dienste, Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle angebotenen Dienste, Leistungen und Lieferungen von LDB.
(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
(4) Die Angebote und Dienstleistungen von LDB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. LDB schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
§ 2 Leistungen von LDB
Bezüglich Art und Umfang sowie der Einzelheiten der von LDB aufgrund des Vertrages zu erbringenden Leistungen wird auf die individualvertragliche Abrede (im nachfolgenden „Auftrag“ genannt) zwischen den Parteien verwiesen.
§ 3 Vertragsgegenstand
Mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt der Auftraggeber LDB mit der Erbringung der jeweils im Auftrag vereinbarten Leistung.
§ 4 Vergütung der Leistungen
(1) Die Vergütung von LDB erfolgt auf Basis des zwischen den Parteien vereinbarten Auftrages.
(2) Die Vergütung ist sofort fällig.
(3) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen LDB aufrechnen.
§ 5 Haftung
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet LDB lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch LDB, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftung ist, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch LDB, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(3) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den Regelungen in § 5 Abs. 1 und Abs. 2 dieser Allgemeinen Bedingungen unberührt.
(4) Die vorgenannten Regelungen (§ 5 Abs. 1 bis Abs. 3 dieser Allgemeinen Bedingungen) finden nur dann Anwendung, wenn in den Besonderen Bedingungen keine Regelungen enthalten sind.
§ 6 Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, sämtliche Handlungen, die für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung von LDB erforderlich sind, auf ein erstes Auffordern von LDB hin auszuführen. Welche Handlungen des Auftraggebers genau für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind, ist im Einzelfall von LDB zu bestimmen.
(2) Sollte der Auftraggeber die von ihm eingeforderten Handlungen nicht vornehmen oder deren Vornahme verweigern, ist LDB nicht zur Erbringung der Leistung verpflichtet, für die die Mitwirkungshandlung des Auftraggebers erforderlich ist. Hierdurch verliert LDB jedoch nicht seinen Vergütungsanspruch für die Leistung.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Rahmen der Zusammenarbeit die notwendigen Daten und Dateien regelmäßig zu sichern. LDB haftet nicht für Daten- und Programmverluste.
§ 7 Werbung
Die Vertragsparteien haben das Recht, mit der Kooperation der Vertragsparteien zu werben, es sei denn, es wurde individualvertraglich etwas anderes vereinbart. Insbesondere ist die jeweils andere Vertragspartei befugt, das Logo zu verwenden und einen Link auf die Firmenseite des Vertragspartners zu setzen.
§ 8 Änderungen, Gerichtsstand
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Gerichtsstand für die sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von LDB, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Besondere Bedingungen
Besondere Bedingungen für Leadgenerierung
1 Leadgenerierung
LDB bietet dem Auftraggeber über seine Landingpages bestimmte Daten von Verbrauchern für den Versicherungsbereich an (im Folgenden „Lead“ genannt) .
2 Inhalt des Leads
Der Inhalt eines Leads beinhaltet je nach Art des Bereiches (z.B. Sterbeversicherung oder Privatschutz-Versicherung) unterschiedliche Informationen. Maßgeblich dafür, welchen Inhalt der jeweilige Lead hat, wird individuell abgestimmt.
3 Gewährleistung
(1) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, hat LDB keine Identitätsprüfung der Leads vorgenommen. LDB übernimmt daher keine Gewähr für die tatsächliche Existenz des Adressaten oder der auf ihn entfallenden Merkmale.
(2) Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel der gelieferten Leads oder Beanstandungen im Hinblick auf die gelieferte Stückzahl LDB nach vertragsgerechter Übersendung und vor weiterer Nutzung der Leads unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mit rügeloser Verwendung der Leads sind Gewährleistungsansprüche wegen Unter- oder Überschreitens der vertraglich vereinbarten Stückzahl oder sonstiger, bei gehöriger Untersuchung erkennbarer Mängel, ausgeschlossen.
(3) Im Übrigen haftet LDB mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn.
(4) Die Haftung ist außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von LDB auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(5) Die Haftungsbegrenzungen von § 4 Abs.1-4 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von LDB.
4 Haftungsausschluss
(1) LDB übernimmt keine Haftung für die elektronische, postalische oder sonstige Zustellbarkeit der Leads, es sei denn, die fehlende Zustellbarkeit ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere auch etwaige Kosten und / oder Gebühren aus Retouren.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, haftet LDB weder für die Ordnungsgemäßheit der Datenerhebung (Einverständnis des Dritten mit der Erhebung seiner Daten) noch für das Vorliegen eines wirksamen Opt-In (Einverständnis des Dritten in den Empfang von Werbenachrichten).
(3) LDB übernimmt darüber hinaus keine Haftung für die Richtigkeit der Klassifizierung der gelieferten Leads sowie für die Vollständigkeit der einzelnen Leadgruppen. Dies gilt nicht im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5 Eigentums- und Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Leads lediglich in dem vertraglich vereinbarten Umfang berechtigt. Vervielfältigungen, Veränderungen, das Speichern auf Datenträger des Auftraggebers sowie die Weitergabe der Adressen an Dritte ist dem Auftraggeber nicht gestattet. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass zum Schutz gegen eine unbefugte Verwendung der Daten Kontrolladressen einarbeitet.
(2) Ist nichts anderes vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares, weltweit gültiges Nutzungsrecht an dem jeweiligen Lead. Die Nutzung ist dabei auf den im Auftrag vereinbarten Umfang begrenzt.
(2) Dem Auftraggeber durch Retourvermerke bzw. Unzustellbarkeits-Meldungen bekannt gewordene neue Adressen darf der Auftraggeber nur einmalig für die bereits freigegebene Aktion verwenden.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Leads nur unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu lagern und weiterzuverarbeiten.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Falle der Lieferung von Leads an die mit der Bearbeitung seiner Werbemittel beauftragten Unternehmen diese auf die Existenz von Kontroll-Adressen und die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Nutzungseinschränkungen hinzuweisen.
6 Vertragsstrafe
(1) Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter § 6 genannten Nutzungsbeschränkungen ist eine Vertragsstrafe des Auftraggebers in Höhe von EUR 200,00 je genutztem Lead verwirkt. Die Parteien können im Einzelfall schriftlich eine höhere oder niedrigere Vertragsstrafe vereinbaren. Als genutzt gelten alle Leads, die mit dem widerrechtlich genutzten Lead in einer Datei geliefert wurden, es sei denn, der Kunde erbringt den Beweis, dass diese Adressen nicht unbefugt genutzt worden sind. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
(2) Unabhängig von vorstehender Regelung zahlt der Auftraggeber bei schuldhafter Verletzung der Geheimhaltungs- und / oder Datenschutzverpflichtungen eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,- für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
(3) Der Auftraggeber hat für etwaige Handlungen seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen in vollem Umfang rechtlich einzustehen.
7 Datenschutzrechtliche Pflichten des Auftraggebers
(1) Die Verwendung und Übermittlung der Leads darf ausschließlich unter Beachtung der geltenden Bestimmungen des BDSG / der DSGVO sowie sonstiger Datenschutzregelungen erfolgen.
(2) Der Auftraggeber wird bei der ersten werblichen Ansprache insbesondere die Informationspflichten nach BDSG/DSGVO einhalten und den Adressaten über die verantwortliche Stelle sowie sein Widerrufsrecht unterrichten. Zu diesem Zweck gibt der Auftraggeber gegenüber dem Adressaten seine Adresse an.
(3) Weiter verpflichtet sich der Auftraggeber, im Falle des Widerspruchs des Adressaten gegen die Nutzung oder Übermittlung seiner Daten) diese unverzüglich nach Eingang des Widerspruchs für diese Zwecke zu sperren. Dies gilt auch dann, wenn die Daten nicht vom Auftraggeber selbst gespeichert werden. Der Auftraggeber ist zum Zwecke der organisatorischen Durchführung der vorerwähnten Datenschutzbestimmung berechtigt, eine Sperrliste mit den zu sperrenden Daten zu führen.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, LDB unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn der Nutzung oder Übermittlung des Leads widersprochen wird.